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UNiMUT aktuell: Info zur neuen Lehramts-PO am 17.Mai

Info zur neuen Lehramts-PO am 17.Mai (12.05.2001)

Das ZSW führt am 17.Mai um 15.00 in Hörsaal 14 der Neuen Uni eine Infoveranstaltung zur neuen Lehramtsprüfungsordnung durch. Informiert wird über Fächerkombinationen, Fremdsprachenanforderungen, pädagogisches Begeleitstudium, Praxissemester etc.

Die neue Verordnung über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (vulgo: Lehramtsprüfungsordnung) ist nach 10-jähriger Arbeit zum 1.April in Kraft getreten und bringt einige grundlegende Änderungen mit sich. Sie enthält für alle Einzelfächer neue Regelungen - so z.B. die Einschränkung der Prüfungsthemen in den Klausuren, in den Fremdsprachen muss die Prüfung in der Fremdsprache abgelegt werden; das Fach Philosophie/Ethik wird neu eingeführt. Auch die Fremdsprachenanforderungen ändern sich - so müssen Englisch-Studierende künftig kein Latinum mehr vorweisen, dürfen aber nur noch zwei der folgende Fremdsprachen zur Ableistung der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse einbringen: Französisch, Italienisch, Spanisch oder Latinum. Deutsch-Studierende können auch Russisch einbringen, müssen aber zukünftig auch Englisch-Kenntnisse nachweisen. Für Französisch, Spanisch und Italienisch reicht das Latinum alleine. Die Fächerkombinationen werden stark eingeengt- ohne Deutsch, Mathe, Englisch und Französisch kann man zukünftig nur noch LehrerIn werden, wann man drei Fächer studiert - und auch hier gibt es Einschränkungen.

Für alle Studierenden wird das pädagogische Begleitstudium ausgebaut und ein ethisch-philosophisches Grundlagenstudium eingeführt, deren Noten in die Endnote einfließen. Auch die Note der Wissenschaftlichen Arbeit fließt zukünftig in die Endnote ein. Hinzu kommt das Schulpraxissemester, das alle Studierenden absolvieren müssen; darüber steht aber nicht viel in der Prüfungsordnung.

Die Regelstudienzeit erhöht sich von 9 Semestern auf 10 Semester das ist genau das Schulpraxissemester, ansonsten muss man halt schauen, wie man mit der Zeit hinkommt. Wer es innerhalb der Regelstudienzeit schafft, darf immerhin von der Möglichkeit des Freisschusses Gebrauch machen.

Übergangsfristen: Die alte Prüfungsordnung gilt noch 6 Jahre lang für diejenigen Studierenden, die sich vor dem 31.3.01 für das Lehramt an Gymnasien eingeschrieben haben. Das Schulpraxissemester müssen jedoch auch die Studierenden absolvieren, die ihr Lehramtsstudium zum Wintersemester 2000/2001 aufgenommen haben. Genaueres findet sich im § 26 der neuen Verordnung.

Die neue Prüfungsordnung kann im Zentralen Fachschaftenbüro (ZFB) oder in den Instituten eingesehen und kopiert werden, gedruckte Exemplare gibt es vermutlich im ZSW.

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Dieser Artikel wurde zitiert am: 16.01.2003


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Erzeugt am 12.05.2001

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