Das hauptamtliche Vorstandsmitglied für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst oder einen anderen Hochschulabschluss haben und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lassen, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein. Für die Wahl der weiteren hauptamtlichen Vorstandsmitglieder hat der Vorstandsvorsitzende ein Vorschlagsrecht.
Das Juralette ist ein Spezialservice des UNiMUT: Bei jedem Aufruf bekommt ihr einen neuen Artikel des LHG-Entwurfs für Baden-Württemberg von 2003