An den Fakultäten wird eine Fachschaft als studentischer Ausschuss des Fakultätsrats gebildet, die aus sechs Mitgliedern besteht. Die jeweiligen studentischen Fakultätsratsmitglieder gehören diesem als Amtsmitglieder an; die Zahl der weiteren Mitglieder sowie deren Wahl regelt die Grundordnung. Die mit den meisten Stimmen gewählten studentischen Mitglieder sind Sprecher und stellvertretende Sprecher dieses Ausschusses. Die Fachschaft nimmt die fakultätsbezogenen Studienangelegenheiten der Studierenden sowie die Aufgaben nach § 2 Abs. 3 auf Fakultätsebene wahr. Aus den Fachschaften wird ein Fachschaftsrat gebildet, dem mit beratender Stimme die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) angehören. Der Vorsitzende des AStA beruft den Fachschaftsrat ein und leitet ihn. Der Fachschaftsrat erörtert fakultätsübergreifende Studienangelegenheiten, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertretung in den Gremien ergeben, und berät den AStA bei der Erfüllung von dessen Aufgaben. Er hat das Recht, im Rahmen seiner Befugnisse Anträge an die zuständigen Kollegialorgane zu stellen; diese sind verpflichtet, sich mit den Anträgen zu befassen.
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