[Home] [Aktuell] [Aktuell-Archiv] [Feb 02]

UNiMUT aktuell: LG Wiesbaden stellt fest: Wir können sicher schlafen.

LG Wiesbaden stellt fest: Wir können sicher schlafen. (07.02.2002)

Ende, aus, vorbei. Die Endzeitstimmung ist im Eimer. Das Landgericht Wiesbaden hat heute entschieden, es gebe keine Anhaltspunkte für eine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" einer terroristischen Gefahr, der Weltuntergang bleibt also fürs erste aus und die Vorsichtsmaßnahme Rasterfahndung ist -- vorerst für Hessen -- ausgesetzt. Eine gewisse Schadenfreude kann sich der Author hier leider nicht verkneifen und muß ihr Ausdruck verleihen: Ätsch!

Nachdem Ende Januar schon das Landgericht Berlin ähnlich geurteilt hat, besteht berechtigte Hoffnung, daß sich die Gerichte in weiteren Bundesländern diesen Urteilen anschließen. Ein bißchen Rückgrat -- auch seitens der Hochschulen -- kann in dieser Sache sicherlich nicht schaden, vielleicht ringt ja nun auch die Uni-Heidelberg mit sich und läßt den betroffenen Kommilitonen über das schon geleistete Maß noch mehr Solidarität zu teil werden. Anfragen in angemessener Form können eventuell an die Univerwaltung oder das Rektorat gestellt werden.

Danken dürfen alle nichtdeutschen bzw. auch all diejenigen deutschen männlichen Studenten, deren Eltern aber eventuell einmal Nichtdeutsche sind oder waren, und die deshalb eventuell einen nicht eindeutig deutschen (d.h. von der deutschen Meyer-Merz-Leitkultur abweichenden) Namen tragen, ihrem saudischen Kommilitonen aus Gießen, der die Klage gegen die Weitergabe seiner Daten geführt hat. Alle anderen dürfen weiter sicher schlafen.

Wir spiegeln hier auch die Presseerklärung des Gießener AStA zum Thema sowie eine Anmerkung des Anwalts des Klägers -- Red.

Nachtrag (8.2.2002): Der Hessische Innenminister Bourffier (CDU) hat gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt. Dieser hat aufschiebende Wirkung für die jetzt eigentlich nötige Löschung der Daten. Seufz.

Nachtrag (13.2.2002): Bei all diesen Vorgängen feixt der Baden-Württembergische Innenminister Thomas Schäuble, denn hier im Ländle ist Rasterfahndung explizit auch zur "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" erlaubt. Mit anderen Worten: Ein analoger Prozess hätte vor einem hiesigen Gericht wohl keine Chance. Es lebe der Rechtsstaat.

Nachtrag (23.2.2002): Der oben erwähnte Widerspruch des Hessischen Innenministers wurde am Donnerstag vom OLG Frankfurt abgewiesen. Mehr Infos bei hopo-news.

Link me


Diese Seite darf unter der GNU FDL (auch verändert) weiterverbreitet werden. Näheres in unserem Impressum.

Druckfassung

Erzeugt am 07.02.2002

unimut@stura.uni-heidelberg.de