Das hier ist ein Text, den der UNiMUT nicht direkt I geschrieben hat, den wir aber entweder total scheiße oder I| beeindruckend gut finden. I| ============================================================| ------------------------------------------------------------ STUDENTiNNENSCHAFT DER JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS ALLGEMEINER STUDENTiNNENAUSSCHUSS Pressemitteilung Landgericht Wiesbaden erklärt im zweiten Anlauf die Rasterfahndung für rechtswidrig! Das Landgericht Wiesbaden hat heute auf Antrag eines Giessener Studenten die in Hessen laufende Rasterfahndung für rechtswidrig erklärt. Damit folgt es der Argumentation des Beschwerdeführers und der Auffassung des Giessener AStA. Der Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 24.09.2001, der die juristische Grundlage der Rasterfahndung darstellt, wurde explizit aufgehoben. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt das erste Urteil des Landgerichts Wiesbaden aufgehoben hat, hat sich das LG Wiesbaden nun der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt angeschlossen und festgestellt, dass der betroffene Student unrechtmäßig in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt wurde. "Das Landgericht ist bei der Prüfung der Gefahrenprognose zu der Auffassung gekommen, dass eine aktuelle Gefahr nicht gegeben ist und schließt sich bei der Gefahrenprognose der Bundesregierung und uns an, die in Pressemitteilungen eine sichere Lage prognostizierte," sagte Tjark Sauer, Referent für Hochschulpolitik im AStA der JLU Gießen. Wie der Beschwerdeführer in seiner Begründung ausgeführt hat, ist die Durchführung der Rasterfahndung nur mit einer gegenwärtigen Gefahr zu begründen. Diese gegenwärtige Gefahr lässt sich nur mit der höchsten Steigerung des Gefahrenbegriffs begründen. Das hatte das Amtsgericht Wiesbaden nicht getan. Das Landgericht Wiesbaden stellt vielmehr fest, dass sich das Amtsgericht Wiesbaden in seiner Begründung lediglich auf Vermutungen stützt, die über "das Stadium von Mutmaßungen nicht hinauskommen" Der AStA sieht sich in seiner generellen Kritik an den stattfindenden Sicherheitsmaßnahmen in der BRD bestärkt. Im speziellen Fall der Rasterfahndung hat sich gezeigt, dass das Vorgehen der Ermittlungsbehörden rechtswidrig war/ist. "Wir gehen davon aus, dass bei der Umsetzung der Sicherheitspakete juristische Mängel festgestellt werden und die Bundesregierung von ihrem vorschnellen Handeln Abstand nehmen muss," so Christian Höflinger, Finanzreferent im Giessener AStA. Auch der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) zeigt sich über die Entscheidung des LG Wiesbaden erfreut. "Wir begrüßen das Urteil des LG Wiesbaden, da es unsere Auffassung von der Rechtswidrigkeit der Rasterfahndung bestätigt. Es zeigt sich einmal mehr, dass staatliche Ermittlungsbehörden ohne Prüfung der rechtlichen Grundlagen tätig werden und auf willkürlicher Basis die Daten von tausenden von Studierenden sammeln," erklärte Carmen Ludwig, vom Vorstand des fzs. Die Rasterfahndung muss jetzt Hessenweit gestoppt werden. Die bis dato erhobenen und gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Alle aus den Daten gewonnen Erkenntnisse dürfen nicht weiter verwendet werden. "Wir hoffen, dass sich jetzt endlich die Universitäten und Meldebehörden bereit erklären, die von hunderten von Studierenden beantragte Auskunft über die Datenübermittlung, zu beantworten," erklärt Christian Höflinger. "Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden bundesweit Einfluss auf die Entscheidungen in Sachen Rasterfahndung haben wird," erklärte Tjark Sauer abschließend. Für den AStA Tjark Sauer Christian Höflinger Bei Nachfragen stehen wir ihnen unter den Telefonnummern 0179-4563576 oder 0641-99-14792 oder den oben genannten Telefonnummern zur Verfügung. ---- Die Rechte für dieses Dokument verbleiben bei der/dem AutorIn. Der UNiMUT distanziert sich von allem, was hier drin steht.