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UNiMUT aktuell: Ob wer zu den Glücklichen gehört,...

Ob wer zu den Glücklichen gehört,... (01.07.99)

...weil er/sie doch noch BaföG empfangen könnte, kann mensch jetzt auch im Internet nachschauen. Wer sich den Gang zur BaföG-Beratung beim Studiwerk, im Zentralen Fachschaftenbüro in der Lauerstrasse 1 oder zu einem der BaföG-Beratungstermine in der Feldmensa ersparen will, kann jetzt im Internet die neuesten BaföG-Regeln beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einsehen (Javafähiger Browser ist von Vorteil). In selbstloser Beweihräucherung heisst es dort: ?Mit dem 20. Änderungsgesetz sind Bedarfssätze und Freibeträge zum 1. Juli angehoben worden. So erhalten wieder mehr Studierende BAföG.? Ihr findet dort einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des BAföG, die ergänzenden Rechtsverordnungen und Berechnungsbeispiele. Die aktuellen Informationen und die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter sind ebenfalls auf der Website des Ministeriums zu finden. Eine Broschüre "BAföG 1999/2000" kann per EMail angefordert werden.

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Druckfassung

Erzeugt am 01.07.1999

unimut@stura.uni-heidelberg.de