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UNiMUT im Winterschlaf -- fast alle Inhalte hier sind mindestens fünf Jahre alt und vor allem historisch interessant. Wenn du die Seite magst: Wir lesen unsere Mail noch und helfen dir gerne, den Online-UNiMUT wiederzubeleben. Termine | Lernfähig (15.7.98)Als im Oktober letzten Jahres ruchbar wurde, DoktorandInnen mit halben Stellen würden nicht mehr rückgemeldet, haben wir angemerkt, eine solche Maßnahme sei eigentlich zu absurd, um wahr zu sein, dem Karrieristenhaufen im Trotha-Ministerium sei offenbar kein Beschluss zu dumm. Nun, die Wahrheit ist, dass die kalte Exmatrikulation von DoktorandInnen tatsächlich nicht ganz vom Trotha-Ministerium zu verantworten ist, die Regelungen in §54 Abs. 4 des Unigesetzes sind vermutlich schon älter. Nur waren sie bisherigen Wissenschaftsministerien tatsächlich zu dumm, um überhaupt darüber zu reden, und die nachgeordneten Behörden handhabten die Geschichte entsprechend kulant. Bis zu jenem Wintersemester 97/98, als diese nachgeordneten Dienststellen (wohl durch einen Runderlass vom 2.7.97 des Ministeriums) aufgeschreckt wurden. In Heidelberg kamen die DoktorandInnen damals trotz wenig zimperlicher Dezernenten mit ein paar blauen Augen davon, nicht wirklich viele flogen raus. In Freiburg hingegen machte die Verwaltung ernst: Über 500 vermeintliche "Langzeitstudenten" wurden nicht mehr rückgemeldet. Entsprechend war dort die Empörung viel größer, und entsprechend konnte Freiburg bereits zur letzten LAK am 28.6. Entwarnung geben: Die Proteste und Konfusionen (auch in Freiburg dürften etliche Promotionsordnungen den Besuch von Vorlesungen oder Seminaren vorsehen) hätten das Trotha-Ministerium zum Einlenken gezwungen, auch Leute mit BAT-Stellen würden wieder rückgemeldet. Inzwischen ist die Sache auch Heidelberg-offiziell, nachdem Ende letzter, Anfang dieser Woche in den Instituten ein auf den 3.7. datiertes Schreiben aus dem Dezernat 2 der ZUV (Leiter: Eckhard Behrens) eintrudelte, das von einer auf den 23.6. datierten Notiz aus dem Ministerium begleitet war. Darin wird eine Aussetzung des Vollzugs des berüchtigten Paragrafen 54 UG angeordnet, gerade im Hinblick auf Bestrebungen der Landesregierung, die Regelungen mit der nächsten Novellierung zu überarbeiten. Was niemand glauben wollte: Trotha ist doch lernfähig. Eine Erkenntnis, die auch in anderen Fragen wertvoll sein könnte... |
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Erzeugt am 15.07.1998
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