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UNiMUT aktuell: Allgemeine Begründung

Allgemeine Begründung (27.6.98)

"SIE WURDEN IM MAI 1998 DURCH EINEN EDV-BRIEF DARAUF AUFMERKSAM GEMACHT, DASS DAVON AUSGEGANGEN WIRD, DASS SIE AB WINTERSEMESTER 1998/99 STUDIENGEBUEHREN ZAHLEN MUESSEN." Bestes Deutsch und ein wunderbarer Ausdruck des Uralt-Mainframes, der nur noch für die Verwaltung am Leben erhalten wird, dafür aber weder Umlaute noch Groß-/Kleinschreibung beherrscht, setzten knapp 6000 Studierende der Uni-Heidelberg heute davon in Kenntnis, dass Trothas Straftausi nun wirklich Realität ist. Im Bescheid (in der Tat ist dies wohl rechtlich einem Bußgeldbescheid äquivalent) heißt es, der/die EmpfängerIn sei verpflichtet, "DM 1.000,-- /EINTAUSEND DEUTSCHE MARK/ STUDIENGEBUEHREN BEI JEDER RUECKMELDUNG, ERSTMALS BEI DER RUECKMELDUNG ZUM WINTERSEMESTER 1998/99 ZU BEZAHLEN".

Eckhard Behrens, der den Bescheid unterzeichnet hat, liefert glücklicherweise zwei Seiten Erklärungen mit, die -- anbetrachts seiner Persönlichkeit -- überraschend zutreffend und luzide den weiteren Weg erläutern. Es ist nämlich keineswegs immer notwendig, Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen, und nicht mal in jedem Fall empfehlenswert, da die Uni auch für den Widerspruch Gebühren (Überraschung!) erheben kann und, so ein Hinweis des Ministeriums, auch soll. Trothas Empfehlung folgend, kündigt Behrens an, ein Widerspruch werde wohl 60 Mark kosten. Ganz sicher ist das aber noch nicht, die FSK bemüht sich derzeit, die Studiendekane bei der Festsetzung der Gebühren mitreden zu lassen.

Widerspruch einlegen sollte vorläufig nicht, wer einen entlastenden Tatbestand vorweisen kann (vgl. Befreiungstatbestände im UNiMUT aktuell vom Mai 97 -- es steht auch einiges dazu im Behrens'schen Anschreiben). Zwar weiß wohl noch niemand abschließend, wer die Belege für diese Tatbestände wie auswerten will -- Behrens weist vorsichtshalber darauf hin, dass Stellungnahmen grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet würden --, jedoch ist kaum davon auszugehen, dass fristgerecht (d.h. vor dem 17.7.) eingegangene Stellungnahmen nur deshalb unberücksichtigt bleiben, weil Behrens in der Hoffnung auf ein HRG mit Verbot von Studiengebühren das Verfahren so lange verschleppt hat, bis die Arbeitskraft seines Dezernats offensichtlich nicht mehr ausreichen konnte, um das Arbeitsvolumen zu bewältigen. Jedoch: Das allgemeine Chaos ist da, und keineR im "Carolinum" (so bezeichnet Behrens das CA in bewusst kursiver Schreibweise) ist im Augenblick um seinen/ihren Job zu beneiden.

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Druckfassung

Erzeugt am 27.06.1998

unimut@stura.uni-heidelberg.de