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UNiMUT aktuell: Wissenslücken

Wissenslücken (15.5.98)

Nicht viele, aber doch um die 30 StudienberaterInnen waren heute morgen einer kurzfristigen Einladung des zustaendigen Dezernenten, Herrn Behrens, gefolgt, sich ueber die Regelungen bei den 1000 DM zu informieren. Die Veranstaltung fand statt, nachdem die FSK im SAL (vgl. Unimut 153) mal nachgefragt hatte, wie Rektorat und Verwaltung mit der Eintreibung der 1000 DM verfahren wollen. Die Hoffnung, endlich einmal alle Erlasse in dieser Sache zu Gesicht zu bekommen, wurde leider enttäuscht, aber der zuständige Dezernent hatte sich von Montag auf Freitag nochmal intensiv kundig gemacht und erläuterte dem Publikum im Rahmen einer gemeinsamen Lektüre und Auslegung den Text des LHGeb (Kommentar zu §2: "die Überschrift ist zutreffend und vollständig"), wobei er die jeweils einschlaegigen Erlasse anfuehrte. Die, die da waren, sind nun grob informiert, die Nachfragen und die fuer die kurzfristige Einladung zahlreiche Teilnahme zeigten, daß es grosse Wissenslücken gab.

Bereits Mitte der Woche ging ein Anschreiben an alle Promotionsstudierenden raus, in den nächsten Tagen werden auch die Vorsitzenden der Promotionsausschuesse informiert werden, da sie Studierenden, die laenger als zwei Jahre promovieren, eine Befreiung von den Gebuehren aussprechen koennen. Die Anschreiben an alle uebrigen Betroffen sollen demnaechst losgeschickt werden. Den Angeschriebenen wird - egal wann die Schreiben raus gehen - eine Anhörungsfrist bis Ende Mai gesetzt, dann werden die Zahlungsbescheide rechtskräftig. Die Anhörung ist laut Herrn Behrens eigentlich nicht nötig und eine reine Freundlichkeit der Univerwaltung. Weitere Inforamtionen: im nächsten Unimut -- und für Betroffene frei Haus von der Univerwaltung. Wichtiger Hinweis: um Probleme zu vermeiden, sollten alle die, die irgendwelche Unterlagen von den zuständigen Stellen nicht erhalten oder wenn z.B. der/die Zustaendige gerade im Urlaub ist, keine Sprechstunde hat oder man selber während der Sprechzeit nicht kann und keine Antworten auf Anschreiben erhält, dies dem Studentensekretariat schriftlich mitteilen und eine Kopie dieses Schreibens an das Ministerium schicken -- evtl. auch an den Rektor und/oder den zuständigen Studiendekan.

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Erzeugt am 15.05.1998

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