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UNiMUT aktuell: Oberverwaltungsgericht vs. Semesterticket

Oberverwaltungsgericht vs. Semesterticket (27.10.97)

Lange Gesichter beim AStA in Kiel: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat ihm untersagt, weiterhin ein Semesterticket anzubieten. Grund war diesmal nicht irgendwas mit politischem Mandat, nein, ein Semesterticket gehört, wie schon im September vom OVG Düsseldorf befunden, zu den sozialen Belangen der Studis. Das Problem des Schleswiger OVG war, dass ein Semesterticket nützlich ist. Der AStA darf sich im Gegensatz dazu nur um notwendige Dinge kümmern. Abgesehen davon darf, so das OVG, ein AStA keine Dritten mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betrauen, wenn also ein AStA ein Semesterticket anbieten will, muss ihm der Verkehrsverbund gehören. Wer sich da noch über den schlechten Ruf der JuristInnen wundert, sollte selbst Rechtsanwalt werden.

Glücklicherweise gefährdet der Richterspruch nicht das Heidelberger Semesterticket. Dank des hiesigen Unigesetzes gibt es ohnehin keine studentische Instanz, die auch nur dran denken könnte, mit irgendwem einen Vertrag von erheblicher Tragweite abzuschließen, und so läuft unser Studiticket über das Studentenwerk. Ein ähnliches Modell wird jetzt auch in Kiel etabliert werden. Hoffentlich findet sich kein Gericht, das auch dieses Modell noch abschießt...

Noch etwas: Gerüchte wollen wissen, dass der VRN plant, den Preis des Semesterticket nächstes Jahr um 10 auf 110 Mark zu erhöhen. Aus Kreisen der FSK hieß es dazu, die Erhöhung könne nach drei Jahren Preisstabilität hingenommen werden.

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Erzeugt am 27.10.1997

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