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UNiMUT aktuell: Wusstet Ihr schon...

Von übergreifenden und anderen Kompetenzen

Wusstet Ihr schon... (11.03.2009)

...wofür ÜK steht? für Übergreifende Kompetenzen.

...was Übergreifende Kompetenzen sind? das wird durchaus diskutiert . Nur nicht in Heidelberg - eine empirisch fundierte Heidelberger Näherungsdefinition wäre "Kraut und Rüben" , so wird es in Heidelberg zumindest praktiziert - die Redaktion empfahl im WS 07/08 konkret z.B.: 2 Punkte im zweistündigen Mittelägyptisch-Tutorium (der vierstündige Sprachkurs brachte auch nur 2 Punkte) und einen Punkt in Pronuciation (oder auch mehr durch den Besuch weiterer gleicher Pronunciation-Kurse im selben Semester) und dann noch fehlende Punkte in Fachdidaktik Deutsch machen - hier kann nämlich über die Punkte noch verhandelt werden (wir ahnen: das, was eigentlich geprüft und bepunktet wurde, war die Verhandlungskompetenz - aber nicht verraten! ...)

...dass es auch ÜK der besonderen Art gibt - In der Semitistik konnte man - sofern man unter den 5 (fünf!) glückllichen ÜK-TeilnehmerInnen war - z.B: eine Einführung in die semitischen Sprachen besuchen. (Wer also der Semitischen Sprachen wegen hingeht, kommt auf jeden Fall in den Kurs - nur ÜK-Punkte gibt es dann nicht.)

...dass das Mitteilungsblatt des Rektors jetzt online eingesehen werden kann? warum das interessant ist? nun, dort werden alle Prüfungsordnungen, Fristen, Gebühren etc. veröffentlicht. Informationen, die man an dieser Uni nicht unbedingt gezielt bekommt, denn die Informationskompetenz einger StudienberaterInnen erstreckt sich oft nicht auf solche Themen.

...dass der UNiMUT dann und wann doch noch Bekennerbriefe bekommt? Letzens kam einer rein, inklusive Floppy. Das Gerede von "Zensur durch das Studentenwerk" klang stark paranoid, nach dem bekannten Ärger mit dieser Einrichtung haben wir uns aber doch ein Laufwerk organisiert und fanden auf der Floppy diese Deklaration der Zusatzstoffe im Essen der Heidelberger Mensa. Die Behauptung der Briefschreiber, diese Liste sei zwischen Januar und März 2008 an den Ausgaben der Mensa einsehbar gewesen und sei inzwischen durch eine entschärfte ersetzt worden, können wir nicht mehr nachprüfen. Dass die gegenwärtige entschärft ist, bezweifeln wir indes nicht.

...dass die Uni Heidelberg sich nicht zu schade ist, zu versuchen, von Menschen, die nach amtlichen Unterlagen 60 % schwerbehindert sind, vor einer Gebührenbefreiung wegen Behinderung auf deren Kosten beweisen zu lassen, dass sie auch wirklich erheblich beeinträchtigt sind in ihrem Studium. Damit kam sie vor Gericht allerdings nicht durch, obwohl sie diese 500 Euro gerne - so die Selbstaussage der Uni - im Interesse einer Verbesserung der Studiensitution für alle anderen Studierenden (ca. 22.000 Personen) eingezogen hätte. Die Kompetenz, die sich hierin zeigt, beschreibt das Verwaltungsgericht wie folgt: "Denn die Forderung der Universität nach einem qualifizierten fachärztlichen Attest, dessen Erstellung aufwändig sei und dessen Kosten der Studierende zu tragen habe, könne behinderte Studierende faktisch davon abhalten, eine Befreiung zu beantragen." Weitere Weitere Details beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Walter I. Schönlein

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Erzeugt am 12.03.2009

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