[Home] [Aktuell] [Zurück] [Vor]

UNiMUT 187 vom 11.6.03

Inhalt

Editorial

Es hat lange keinen UNiMUT mehr auf Papier gegeben -- fast zwei Jahre, um genau zu sein. Damals war es darum gegangen, dass das Studiticket in höchster Gefahr war, und auch dieses Mal pressierts wie Sau.

Schon seit ein paar Wochen regt sich an vielen Universitäten des Landes Widerstand gegen die neuen Gebührenpläne aus dem Frankenberg-Ministerium, das mensch nur ungern "Ministerium für Wissenschaft und Kunst" nennen möchte -- die Präposition sollte wohl eher "gegen" lauten.

Aber ich schweife ab: Was den Widerstand angeht, war Heidelberg Spätzünder, erst seit einer Woche gibt es auch hier Planungen, einen Boykott dieser Gebühren zu organisieren.

Dazu gibt es viel zu sagen: Warum überhaupt boykottieren, wo doch alle Opfer bringen müssen und 40 Euro nicht so schrecklich viel sind? Wie boykottieren, wenn die Drohung der Exmatrikulation in der Luft hängt? Was eigentlich boykottieren, da wir doch schon immer mit der Immatrikulation oder Rückmeldung irgendetwas bezahlt haben? Dieser UNiMUT will euch Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Studiengebühren näherbringen (ersetzt aber keinesfalls den Besuch der Vollversammlung). Der eine oder andere Ausflug in benachbarte Gebiete der so genannten Hochschulreform bleibt dabei nicht aus, aber für die nötige Tiefe müssen wir auf unsere Online-Ausgabe verweisen, wenn dies kein Buch werden soll: http://unimut.uni-hd.de.

Wenn ihr mögt, was ihr lest -- oder meint, ihr könntet das besser -- überlegt doch, ob ihr nicht mitarbeiten wollt. Die Redaktion trifft sich immer Mittwoch abends (so ab 20 Uhr) im Zentralen Fachschaftenbüro, Lauerstraße 1, zweiter Stock.

Red.


Ab Wintersemester: Studiengebühren light

Germanistik auf einem billigen Provinz-College für 4000 Euro pro Jahr, Medizin in Harvard für 35000 Euro pro Jahr: So weit sind wir hier noch nicht. Aber es wird. Trotz der Schlappe, die die Gebührenbefürworter im März erlitten haben -- das Verfassungsgericht hatte die Baden-Württembergische Version der Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärt -- sind sie schon wieder in der Offensive. Diesmal soll es um 40 Euro pro Semester gehen, die entsprechenden Zahlungsaufforderungen werden euch vermutlich in den nächsten Tagen zugehen.

"Verwaltungsgebühren" heißt das Ganze, und das Geld soll helfen, die Bildung im Land zu retten. Dies ist nicht nur albern, sondern höchst unglaubhaft, wenn mensch so goutiert, was Ministerium und Regierung so alles an Lach- und Sachprojekten finanziert -- von einer ISO 9001-Zertifizierung für Schulen über eine Popakademie und allerlei andere "Privat"unis mit Millionensubvention bis hin zu einer Flut bizarrer Wettbewerbe, Preise und "Offensiven", ganz zu schweigen von immer neuen "Steuerungsinstrumenten" und "Evaluationsagenturen", die total wichtige Kommissionen mit teueren Leuten beschäftigen, aber bereits von neuen Plänen abgelöst werden, bevor ihre Umsetzung auch nur anhebt (na ja, ein paar Orchideenfächer fallen ihnen meist schon zum Opfer).

Wer sich nach einschlägiger Unterhaltung sehnt, sei auf Artikel wie http://unimut.uni-hd.de/aktuell/1048704794 verwiesen. Generell, das dürfen wir an dieser Stelle vielleicht unbescheiden anmerken, lohnt sich die Lektüre unserer Online-Ausgabe unter http://unimut.uni-hd.de immer.

Es geht also nicht wirklich ums Geld. Nun, irgendwo natürlich schon, denn viele dieser Geldverschwendungsunternehmen sind politisch gewollt, so absurd sie auch sein mögen, und erfahrungsgemäß tendieren Minister dazu, eher Bibliotheks- und Wihimittel zu kürzen als ihre Spielprojekte einzustampfen.

Die wirkliche Strategie ist jedoch viel sinistrer: Wie unsere kleine Geschichte der modernen Studiengebühren in der Bundesrepublik auf Seite andeutet, sind diese 40 Euro nur ein Teil einer großen Teile- und Herrsche-Kampagne, an deren Ende "richtige" Studiengebühren stehen sollen. Wenn jetzt kein Widerstand kommt, werden die nächsten Schritte nicht lange auf sich warten lassen -- ein paar der Zeichen an der Wand diskutieren wir auf Seite 4.

Aber: Widerstand ist möglich. Wie er aussieht, könnt ihr auf Seite 3 lesen. Beteiligt euch am Treuhandkonto, bevor es zu spät ist -- und kommt zunächst zur Vollversammlung.

Vollversammlung zu Studiengebühren und Treuhandkonto

18.6.2003 16 Uhr Neue Uni (Uniplatz), Aula

Tagesordnung: Lagebericht, Einführung in das Konzept des Treuhandkontos -- Festlegung der Quoren -- Strategie bei Erreichen und Nichterreichen der Quoren -- Festlegung der AGBs fürs Treuhandkonto.


Eine kurze Geschichte der Gebühren

Was bisher geschah...

Die Diskussion um Studiengebühren in der Bundesrepublik ist nicht neu -- und sie kam auch nicht von selbst oder durch Sachzwänge diktiert. Sie wurde mit Macht von drei Parteien vorangetrieben.

Die Rektoren

Als erstes waren da einige Hochschulrektoren, die ernsthaft glaubten, auf diese Weise an mehr Geld kommen zu können und zudem vielleicht der Bevormundung durch die Wissenschaftsministerien zu entkommen. Prominente (oder notorische) Vertreter dieser Spezies waren beispielsweise die Heidelberger Rektoren Ulmer, der Anfang der Neunziger Pionierarbeit leistete und Siebke.

Was diese Herren übersahen, war, dass eventuelle Einnahmen aus Studiengebühren ganz sicher durch Streichungen der Landeszuwendungen in mindestens gleicher Höhe wieder ausgeglichen würden, bis sich die Unis ganz durch Gebühren finanzieren. Wenns aber erstmal soweit ist, werden Milliardenetats wie in Harvard die Ausnahme sein, popelige Community Colleges mit weit schlechterer Ausstattung als selbst die FH Künzelsau aber die Regel. Darin hat mensch wohl auch den Grund dafür zu sehen, dass die Mehrheit der Rektoren sich in der Frage lange bedeckt gehalten hat oder sogar offen gegen Gebühren war.

Die Minister

Die zweite Gruppe der Gebührenheroen waren Wissenschaftsminister wie Klaus von Thotha oder seine Kollegen aus Berlin und Niedersachsen, Radunski und Oppermann. Bei ihnen vermischten sich wohl verschiedene Interessen: Die Staatsquoten-Ideologie mag eine Rolle gespielt haben, ebenso wie ihr "Standing" im Kabinett, der Wille, es "den Linken", die zu ihrer Studienzeit die Unis beherrschten und ihnen das Leben wohl nicht immer leicht gemacht haben, mal richtig zu zeigen, und schließlich mag wohl auch das eine oder andere Angebot eines wohldotierten Beratervertrages oder Aufsichtsratsposten bei Bertelsmann eine Rolle gespielt haben -- mensch kennt das von Kohl und Schwarz-Schilling.

Die Macher

Womit wir bei der stärksten Kraft in diesem Diskurs wären: Verbände der Unternehmer, ganz besonders der im Mediensektor engagierten, und dabei im Speziellen der als SPD-nah geltende Bertelsmann-Verlag. Letzterer finanziert mit etlichen Millionen Euro im Jahr das "Centrum für Hochschulentwicklung" (CHE), dessen erklärtes Ziel die Kommerzialisierung der Hochschulen ist.

Diese Investition scheint sich für Bertelsmann zu lohnen, denn mit verschiedenen Kampagnen und Projekten hat das CHE die Akzeptanz für Studiengebühren sogar unter den Betroffenen selbst erstaunlich erhöht. Was Bertelsmann davon hat? Nun, der Markt gerade für die tertiäre Bildung bietet potentiell Umsatzmöglichkeiten von Dutzenden von Miliarden Euro, weltweit gar Hunderte von Milliarden -- aber solange gegen doch ganz brauchbare und solidarisch finanzierte Hochschulen konkurriert werden muss, geht das Geld an den mutigen Unternehmern vorbei. Bei Perspektiven im Gigaeurobereich zählen Fragen wie Bildungsbeteiligung auch weniger gut situierter Schichten oder auch nur der Erhalt wirtschaftlich uninteressanter Fächer natürlich wenig.

Divide et impera

Trotzdem kamen die Gebühren auf leisen Sohlen. Zunächst war schon 1993 die Rede von Strafgebühren: Gebühren für die so genannten "Langzeitstudierenden" -- die Bedienung des negativen Stereotyps des Gammelstudenten kommt aus dem Lehrbuch Macchiavellis -- waren natürlich keine Studiengebühren, nein, sie waren quasi marktgerechte Erziehungsinstrumente. Trotz dieses Schachzugs wurde das entsprechende Gesetz (nicht zuletzt wegen SPD-Bedenken zu Zeiten der großen Koalition in Baden-Württemberg) erst 1997 verabschiedet, und zwar als erste Studiengebühren in der Post-68-BRD überhaupt.

Allerdings unterlief dem seinerzeitigen MWK-Chef Trotha ein strategischer Fehler: Gleichzeitig führte er allgemeine Gebühren von 100 Mark ein, mit der Behauptung, es handele sich einfach um die Kosten des Verwaltungsakts Einschreibung bzw. Rückmeldung. Das war dreist, denn die tatsächlichen Kosten waren viel geringer (das VGH Mannheim schätzte später etwas wie fünf Mark), und die Gebühren gingen auch nicht an die Erbringer der "Dienstleistung", nämlich die Unis. Es war aber auch dumm, weil es gegen elementare Prinzipien des divide et impera verstieß und plötzlich alle Studierenden betroffen waren, ohne ausreichend "vorbereitet" worden zu sein.

Dementsprechend formierte sich breiter Widerstand. In Heidelberg fanden Demonstrationen mit 4000 TeilnehmerInnen statt, und landesweit wurde ein Boykott der Gebühren mit Treuhandkonten organisiert. Leider erreichte damals keine Universität die selbstgesetzten Quoren, so dass aus dem Boykott letztlich nichts wurde. Einige Studierende nahmen aber zusätzlich den Rechtsweg, da das Gesetz, das die 100 Mark regelte, offensichtlich schlecht geschrieben war -- extra peinlich, bedenkt mensch, dass Trotha studierter Jurist ist.

Nach vier Semestern Gebühren entschied der VGH Mannheim im Juli 1998, es bestehe begründeter Verdacht, die Gebühren seien rechtswidrig und verwies die Frage an das Bundesverfassungsgericht, woraufhin die Regierung die Gebühren klugerweise aussetzte, um nicht nachher Milliardenschulden bei den ehemaligen Studierenden zu haben. Die Jahre gingen ins Land, und mit jedem Jahr wurde die Gebührenfrage drängender, denn Berlin, Niedersachsen, Brandenburg und andere Länder, ob CDU- oder SPD-regiert, kopierten Trothas Gebühren mit einigen Veränderungen, aber jeweils recht ähnlichen Beträgen. Zuletzt scheiterte die Regierung von Nordrhein-Westfalen allerdings an recht massiven Streiks und zog wenigstens den Plan, 50 Euro allgemeine Gebühren zu erheben, zurück.

Derweil novellierte die Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn zwei Mal das Hochschulrahmengesetz, und in die zweite Novelle kam etwas hinein, das sie als Verbot von Studiengebühren zu verkaufen sucht, das aber nur fordert, ein "Erststudium" habe "in der Regel" gebührenfrei zu sein. Eine Regelung, wie sie windelweicher kaum sein könnte und die die existierenden Gebühren nicht gefährdete.

Im März diesen Jahres entschied dann das Verfassungsgericht über Trothas 100 Mark, und es befand, die Gebühren seien verfassungswidrig, weil in keinem Verhältnis zu den realen Kosten des Verwaltungsakts stehend. Jedoch baute das hohe Gericht Frankenberg und seine Ministerkollegen eine goldene Brücke: Würde die Gebühr nicht für, sondern lediglich bei der Rückmeldung für alle möglichen anderen Verwaltungsgeschichten (nicht aber fürs Studium) erhoben, sei verfassungsrechtlich alles ok.

Ziemlich so ist nun das Gesetz formuliert, das Frankenberg kaum eine Woche nach dem Karlsruher Urteil angkündigte, zunächst mit einem Betrag von 75 Euro, den er dann, wohl, um eine weitere Schlappe vor Gericht zu vermeiden, vor den parlamentarischen "Beratungen" auf 40 Euro herabsetzte.

Eben dieses Gesetz wurde am 28.5. im Landtag abgenickt, und bereits zu dieser Rückmeldung sollt ihr zahlen. Mal sehen, ob Frankenberg der Wind ärger ins Gesicht bläst als seinem Vorgänger Trotha.


Boykott durch Treuhandkonto

Was jetzt passiert...

Nachdem in Konstanz, Freiburg und Ulm schon lange Treuhandkonten organisiert worden waren, begannen in Heidelberg erst am 10.6. Studierende mit Unterstützung von Fachschaften und FSK, eine derartige Initiative zu starten: Den AK Treuhand. Aktuelle Informationen dazu gibt es immer unter http://40-euro.fsk.uni-heidelberg.de.

Das Treuhandkonto

Das Treuhandkonto funktioniert folgendermassen: Wer sich beteiligen -- und also die Verwaltungsgebühren boykottieren -- will, überweist die Gebühr auf das Treuhandkonto und nicht an die Uni. Tun dies genug Studierende (das so genannte Quorum), ist davon auszugehen, dass es sich die Uni nicht leisten kann, sie alle zu exmatrikulieren. Wenn dann diese Studierenden auch ihr Semesterblatt für das neue Semester bekommen haben, wird das Treuhandkonto aufgelöst und das Geld geht an die Einzahler zurück.

Wird das Quorum nicht erreicht, überweist der Anwalt das Geld zum letztmöglichen Termin vom Treuhandkonto an die Uni, und alle, die auf das Konto eingezahlt haben, sind zurückgemeldet.

Das Treuhandkonto bietet keinen absoluten Schutz vor der Exmatrikulation. Der Schutz besteht allein darin, dass eine so große Masse von Studierenden die Zahlung verweigert, dass die Universität es sich nicht leisten kann, sie zu exmatrikulieren. Der knifflige Teil bei der Sache ist also, das Quorum festzulegen. Setzen wir das Quorum zu hoch an, wird es nicht erreicht, und der Boykott scheitert, bevor er begonnen hat -- das war das Problem der Treuhandaktionen 1997. Ist das Quorum zu niedrig, wird die Universität (bzw. das Ministerium) möglicherweise die Exmatrikulation der Betreffenden in Kauf nehmen.

Weil diese Frage so kritisch und ein Kompromiss zwischen Machbarkeit und Sicherheit immer eine delikate Geschichte ist, soll sie (unter anderem) während der Vollversammlung am 18.6. geklärt werden.

Einen wirklichen Tipp fürs Quorum können und wollen wir nicht geben, allerdings möchten wir ein paar Datenpunkte aus der Geschichte liefern. 1997 hat das Treuhandkonto nicht funktioniert, weil die Quoren überall zu hoch waren. In Heidelberg hätten 8000 Studierende (etwa 30%) einzahlen müssen, real waren es nur etwa 4500. Die auf diesem Gebiet extrem rührigen FreiburgerInnen hatten seinerzeit 24% zur Einzahlung auf ihr Konto bewegen können. Diese Zahl darf wohl als Obergrenze gelten, was bei aktiver Organisation und relativ stark politisierter Studierendenschaft so drin ist. Am anderen Ende des Spektrums lag damals die Krawattenuni Mannheim mit deprimierenden 3% Beteiligung -- so niedrig muss und kann das Quorum nicht gewählt werden, denn Frankenberg, der damals Rektor in Mannheim war, hätte diese 3% Störenfriede garantiert mit Handkuss vor die Tür gesetzt.

Restrisiko

Wenn das Quorum nicht erreicht wird, riskiert niemand etwas -- auch 1997 wurde niemand wegen der Beteiligung am Treuhandkonto exmatrikuliert. Nicht einmal die Säumnisgebühr von 20 Mark fiel für irgendwen an, der/die das nicht bewusst als eine (vielleicht etwas machtlose) Demonstration in Kauf genommen hätte.

Wird das Quorum erreicht, könnte es zu Exmatrikulationen kommen. So richtig schnell gehts aber auch nicht -- es würden in jedem Fall zunächst Mahnungen verschickt, und wenigstens bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist auch eine Exmatrikulation kein schlimmer Beinbruch, weil mensch sich ja im Herbst wieder einschreiben kann. Dennoch würden, wenn es die Landesregierung auf eine Konfrontation ankommen ließe, weitere Vollversammlungen einberufen, um, wenn es hart auf hart käme, über das weitere Vorgehen zu beraten.

Sehr wahrscheinlich sind dies jedoch keine Fragen von praktischer Bedeutung, weil die Eintreibung der Rückmeldegebühren höchstwahrscheinlich unterbleiben würde, wenn sich in der Tat landesweite Quorum erreicht würde.

Die Erfolgsaussichten

Das weiß auch MWK-Chef Frankenberg, der am 12.6. in einer ausgesprochen bemerkenswert formulierten Presseerklärung verkünden ließ, das Gesetz werde "vollzogen, auch wenn Tausende exmatrikuliert werden müssten". In der Realität ist es denkbar, dass das Land sich von einigen Tausend Studierenden trennt, nicht aber von

22000, die als landesweites Quorum vereinbart sind (Frankenberg spricht wohl absichtlich nicht von "Zehntausenden" -- der kluge Mensch baut vor), und schon gar nicht, nachdem das Ministerium mit einem ähnlichen Gesetz eben erst einen dicken Nasenstüber vor dem Verfassungsgericht bekommen hat. Bei einem erfolgreichen Boykott dürfte das Ministerium wohl einfach einsehen, dass schon beim divide-Teil massiven Schwächen vorhanden waren und dass damit das impera erstmal warten muss.

Dass sich Widerstand lohnen kann, haben im letzten Jahr die Studierenden in Nordrhein-Westfalen vorgemacht. Sie hatten im Sommersemester eine beachtliche Streikbewegung auf die Beine gestellt und damit die Einführung von Rückmeldegebühren komplett verhindert und die von "Langzeitgebühren" wenigstens verzögert. Was dort ging, dürfte hier nicht unmöglich sein.

Worum es nicht geht

Vorsicht: Ihr habt schon bisher immer "Gebühren" bei eurer Immatrikulation bezahlt. Dies waren keine Studiengebühren, sondern eine Solidarleistung für das Studentenwerk, der so genannte Sozialbeitrag. Damit werden die Kosten für Dinge wie Mensen, Wohnheime, das Semesterticket, Beratungen des Studiwerks, Kinderbetreuung, die Studiwerks-Bibliothek oder auch die Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt URRmEL ein wenig gestreut, mit dem Hintergedanken, dass sie wohl gerade von ärmeren Studierenden genutzt werden, und diese gerade nicht die sind, die für ihre Finanzierung am leichtesten aufkommen können. Das ist ein vernünftiges System, gegen das kaum jemand etwas hat. Den Sozialbeitrag solltet ihr wie gewohnt überweisen.

Und noch eine Information am Rande für Studis, die aus dem Norden kommen: In Ländern mit Verfasster Studierendenschaft (VS -- häufig etwas irreführend als AStA bezeichnet) ist im Sozialbeitrag in der Regel noch ein Beitrag für den Haushalt der VS enthalten. Baden-Württemberg hat keine VS, die Studierendenvertretung keinen eigenen Haushalt, und so sind im Sozialbeitrag keine Abgaben für die Studierendenvertretung enthalten. Wollt ihr helfen, müsst ihr wohl eure Zeit spenden...


Klagen, Bologna und GATS

Und wie es weitergeht...

Wer sich die kleine Geschichte der Gebühren auf Seite 2 zu Gemüte geführt hat, ahnt schon, dass die "Verwaltungsgebühren" nur ein kleines Mosaiksteinchen in einem großen Angriff auf solidarisch finanzierte, industrieferne Hochschulen sind. Dieser Angriff rollt mit Gewalt weiter -- dieser Artikel soll ein paar weitere Mosaiksteinchen liefern.

Das HRG und die Verfassung

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) liefert bundesweit gültige Grenzen für die subsidiären Hochschulgesetze der Länder. In der letzten Legislaturperiode wurde es zwei Mal novelliert, und in die insgesamt sechste HRG-Novelle schrieb Bundesministerin Edelgard Bulmahn hinein, das "Erststudium" sei grundsätzlich gebührenfrei. Diese Regelung ist zwar windelweich und verhindert mitnichten Dinge wie unsere Verwaltungsgebühren oder die Gebühren, die das Sprachlabor seit einiger Zeit nimmt -- eigentlich noch nicht mal ganz stinknormale, harte Gebühren --, aber schon aus Prinzip (und weil das Gesetz auch die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft vorsieht) klagt Frankenberg gemeinsam mit seinen Kollegen aus einigen eher rückständigen Ländern vor dem Verfassungsgericht gegen die Novelle.

Da es in Wirklichkeit diesen Herren an Geld nicht mangelt, haben sie einen leibhaftigen Juraprof, den Leipziger Medienrechtler Christoph Degenhardt, engagiert, um die Klageschrift zu verfassen (wir schätzen sein Honorar im Bereich von 500 Verwaltungsgebühren). Der Schriftsatz lässt sich im Groben auf drei Punkte reduzieren:

  • VS und Gebühren sind Ländersache, weil Kultus
  • Auch wenn das nicht so sein sollte, ist es immer noch gemein, dass der Bundesrat nicht über die Novelle abstimmen durfte

Wenn das Verfassungsgericht dieser Argumentation -- ups, es sind doch nur zwei Punkte -- folgt, ist nach Aussage Frankenbergs mit relativ rascher Einführung von nachlaufenden Studiengebühren nach Australischem Vorbild zu rechnen. Dabei kostet ein Studium schon ernsthaftes Geld, aber nicht sofort. Wer studiert, sammelt ordentlich Schulden, die er/sie am Schluss quasi als Sondersteuer zurückzahlt, ein wenig, wie das hierzulande vom BAföG bekannt ist.

Das wäre mit einer winzigen Gesetzesänderung zu machen, da die hiesigen "Langzeitgebühren" von der Fiktion ausgehen, Studierende hätten ein "Bildungsguthaben" von Regelstudienzeit plus vier Semestern und müssten sich neue Gutscheine zum Preis von jeweils gut 500 Euro kaufen, wenn sie ihr Guthaben aufgebraucht hätten. In Wirklichkeit sind diese Regelungen viel konfuser und offensichtlich von Biebern mit Hirntumor geschrieben, aber ignorieren wir das jetzt.

Um nun die nachlaufenden Studiengebühren einzuführen, müsste mensch nur die anfänglich geschenkten "Gutscheine" streichen und sie als nur geliehen definieren. Hier hat Trotha schon schlau geplant, damals. Wo das Gesetz schon umgeschrieben wird, können ja die krummen 511,29 Euro gleich zu 1000 Euro aufgerundet werden. Warum mensch auch dieses offenbar viel nettere Modell nicht haben will (und warum es dabei gewiss nicht bleiben wird), ist unter http://unimut.uni-hd.de/aktuell/1043965144 nachzulesen.

La Rossa

In Bologna haben sich 1999 Bildungsminister aus 29 Europäischen Staaten getroffen und eine Erklärung verfasst, die etwas einleitete, das von den MacherInnen der Hochschulpolitik mittlerweile "Bologna-Prozess" genannt wird. Darin geht es primär nur um die fortschreitende Verschulung des tertiären Bildungssektors und den Abschied von der Bildungsfreiheit. Bildung soll auf Ausbildung reduziert werden, der "Wettbewerbsfähigkeit" wegen, und sowieso wegen der europäischen Harmonisierung.

Der Schluss daraus allerdings ist, dass es nur noch gestufte Studiengänge geben soll, also möglichst sowas wie Bachelor/Master. Dies ist hier vor allem deshalb relevant, weil die Master-Studiengänge mit einer Aura von "Exzellenz" umgeben und daher nur für etwa ein Drittel der Studierenden zugänglich sein sollen. Das bedingt aber unmittelbar, dass, selbst wenn die "Studiengebührenfreiheit" aus der 6. HRG-Novelle nicht vom Verfassungsgericht gekippt und nicht in der Praxis ausgehöhlt werden sollte, relativ bald bereits der Bachelor als Abschluss des Erststudiums gewertet werden wird -- mehr als ein Schmalspurstudium wird dann auf jeden Fall eine Sache des Geldbeutels. In genau diese Richtung hat sich übrigens auch der Heidelberger Rektor Hommelhoff schon sehr freimütig geäußert.

GATS

Das General Agreement on Trade in Services (GATS) ist ein Teil der so genannten "Globalisierung" und als solches ein weiteres Abkommen, mit denen Regierungen ihr Handeln als Sachzwang verkaufen können, wenn die Bevölkerung nicht einsehen will, dass ihre Gürtel kräftig enger geschnallt werden.

In diesem Fall geht es nur in zweiter Linie um Arbeitsrechte, Umweltstandards oder Kontrollen des Kapitalverkehrs, sondern vor allem um "Dienstleistungen", wozu im Lingo der WirtschaftswissenschaftlerInnen eben auch Universitäten gehören. Noch wird heftig gerungen, wie die Details dieser Abkommen aussehen, weil natürlich alle Mächte, die überhaupt etwas zu sagen haben, jeweils für ihre nationalen Wirtschaften etwas herausholen möchten, es ist aber gut möglich, dass eine solidarische Finanzierung der Universitäten (und schließlich auch Schulen) als "Subvention" gewertet wird, und das ist ja bekanntlich nicht nur Gift für den so segensreichen Welthandel, sondern auch noch ganz einfach verboten.

GATS könnte also dazu führen, dass eine künftige Regierung uns erklären kann, sie wolle ja eigentlich weiter freien und gleichen Zugang zu Bildung, aber leider lasse die Globalisierung das nicht zu -- sie müsse alle direkten Zahlungen an die Unis einstellen, und diese müssten ihr Geld eben bei ihren Studis holen. Blöd, wenn das halt einige 10000 Euro im Jahr sind. Die Sachzwänge...

Dies ist im Augenblick ein Horrorgemälde, aber nach den Erfahrungen, die wir gegenwärtig mit dem Sozialabbau "aus Sachzwang" machen ("wir reformieren, oder wir werden reformiert", wie Schröder das so schön zusammenlog), ist dies kein Szenario, das so einfach auszuschließen wäre.

All das folgte nur der Logik der "Reformen" der letzten zwanzig Jahre: Wer will, dass die Reichen reicher werden, muss die Armen ärmer machen. Studierende sind in der Regel arm, sofern sie nicht von ihren Eltern unterstützt werden -- packen wir ihnen also die Lasten nur so drauf. Querulanten, die sich mit ihren Eltern nicht verstehen oder nicht das studieren wollen, was ihre Eltern gerne hätten, und vor allem natürlich Prols, deren Eltern die Studiengebühren nicht zahlen können (oder die vergessen haben, bei der Geburt ihres Kindes den College Fund anzulegen): Die wollen wir in den Eliteschmieden eh nicht haben.


Diese Seite darf unter der GNU FDL (auch verändert) weiterverbreitet werden. Näheres in unserem Impressum.

Druckfassung

Erzeugt am 10.06.2003

unimut@stura.uni-heidelberg.de