Hochschulrahmengesetz: Bundesgesetz, das den "Rahmen" für die Hochschulgesetzgebung der Länder bildet. Wurde seit seiner Einführung 1977 leider (zum Glück?) meist so ausgelegt: "Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten". Inzwischen ist das HRG durch die Föderalismusreform von 2006 de facto außer Kraft (Gesetzestext). Infos bei Studis online.
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Erzeugt am 16.06.2018
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