Noch zu Zeiten des Studistreiks vor gut einem Jahr tönte es aus den Reihen der Sozialdemokratie, für ein Studiengebührenverbot im HRG müsste zur Not vor dem Karlsruher Verfassungsgericht gekämpft werden. So richtig an diese hehren Vorsätze geglaubt haben zumindest wir nicht, und dennoch ist es etwas enttäuschend, dass ausgerechnet im ersten Jahr der rot-grünen Koalition jeder Damm gegen Studiengebühren gebrochen zu sein scheint (wir hatten erst vor zwei Tagen über die aktuellen Pläne berichtet).
Nun, wenn schon das Verfassungsgericht in Karlsruhe nichts sagen darf, der dortige UStA nimmt sich das Recht und schrieb den folgenden Brief an das BMBF sowie die bildungspolitischen Sprecher der Regierungsparteien:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir begrüßen es, daß die neue Bundesregierung die BAföG-Sätze anhebt, die Elternfreibeträge deutlich erhöht und die Anerkennung von Gremientätigkeit und Auslandsaufenthalten wieder einführt. Leider reicht das aber noch nicht aus, wir hoffen daher sehr, daß bei einer grundsätzlichen Reform der Studienfinanzierung entscheidende Verbesserungen kommen. Das eigentliche Anliegen dieses Schreibens ist es aber, bei Ihnen darauf zu drängen, schnellstmöglich ein Studiengebührenverbot ins Hochschulrahmengesetz (HRG) aufzunehmen. In Baden-Württemberg haben wir bereits 1000 DM Strafgebühren für sogenannte "Langzeitstudierende". Für uns drängt also die Zeit, daher fordern wir sie auf, die Zeit nicht mit unnützen Verhandlungen mit bspw. von Trotha über einen Staatsvertrag zu vergeuden. Mit einem Staatsvertrag, den "unser" Wissenschaftsminister sowieso nicht unterzeichnen würde und aus dem das Land leicht aussteigen kann, ist uns einfach nicht geholfen. Von Trotha?s Wahn, "sozialverträgliche" (wer's glaubt, wird selig) Studiengebühren einzuführen, kann nur durch das HRG gestoppt werden. Gerade für Studierende aus Baden-Württemberg wäre ein entschlossenes Handeln Ihrerseits ein positives Signal der neuen Regierung. Und da sie dann sowieso ans HRG gehen, könnten sie auch gleich die Verfaßte Studierendenschaft mit Satzungs- und Finanzhochheit, politischem Mandat und ohne Austrittsrecht ins HRG aufnehmen. Auch das eine Forderung, auf deren Erfüllung wir in Baden-Württemberg seit über 20 Jahren warten.
Über eine Stellungnahme würden wir uns freuen!
Dass eine Stellungnahme kommt, darf wohl als sicher gelten. Und ihr Inhalt wird interessant sein -- Neues von Radio Eriwan? Oder doch eher Rechtfertigung im Stile von Noskes SPD, die ja lebendiger denn je scheint?
Nachtrag (27.1.99): Mittlerweile ist eine erste Reaktion eingetroffen. Der UStA hat sie unter http://www.usta.de/Themen/Presse/reaktion_bmbf990121.html aufs Web gelegt.