Am Mittwoch hat die Bundesregierung beschlossen, Studiengebühren rechtlich im HRG zu verankern, indem in Zukunft nur noch ein sogenanntes Erststudium und auch nur noch in der Regelstudienzeit gebührenfrei garantiert wird. Danach dürfen die Länder in Zukunft an Gebühren erheben, was sie wollen. Zudem will die Bundesregierung, dass alle Bundesländer in Zukunft eine rechtmäßige Studierendenvertretung haben. Während sich Baden-Württemberg insbesondere über die erste Regelung freuen wird, dürfte der zweite Teil dort auf erheblichen Widerstand stoßen. Wie in Bayern gibt es in Baden-Württemberg seit 1977 keine Studierendenvertretung mehr. Bayern will daher auch gegen die geplante Novellierung klagen. Und wir können wetten, dass Baden-Württemberg sich dem gerne anschließt. Denn Gebühren erhebt das Land bereits jetzt und eine Studierendenvertretung ist für die CDU vermutlich schlimmer als der Kommunismus. Unimut dokumentiert im Folgenden eine dpa-Meldung zu dem Thema:
München/Berlin (dpa) - Bayern will gegen das von der Bundesregierung am Mittwoch beschlossene Studiengebühren-Gesetz Verfassungsklage einreichen. Dies kündigte Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) am Mittwoch in München an. Mit der von der rot-grünen Koalition angestrebten bundesweiten Garantie eines gebührenfreien Erststudiums verstoße der Bund gegen die im Grundgesetz festgelegte Zuständigkeit der Länder. Gleiches gelte für die vorgesehene Einrichtung von Studentenvertretungen an allen Hochschulen. 201337 Feb 02
Dieser Artikel wurde zitiert am: 06.03.2002