Dies hier ist ein Dokument, das nicht vom UNiMUT geschrieben wurde. Der UNiMUT findet das, was hier steht, bestimmt entweder bescheuert oder total gut.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pressestelle hat mir einen Abdruck der Ausgabe des Unimut zugeleitet, die Ende Februar 1997 im Internet abrufbar war.
Ich beanstande diese Ausgabe des "Unimut" gem. § 95 Abs. 4 UG unter folgenden Gesichtspunkten:
Die Haushaltsabteilung ist angewiesen, eine etwa eingehende Rechnung über den Druck der beanstandeten Ausgabe des "Unimut" nicht zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dres. h. c. Peter Ulmer R e k t o r
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