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das nicht vom UNiMUT geschrieben wurde. Der UNiMUT findet das,
was hier steht, bestimmt entweder bescheuert oder total gut.
Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen
Berlin, den 09. März 2001
Studiengebührenverbot JETZT ins HRG
Ausgangslage:
Bis Mitte April 2001 wird vom BMBF ein Entwurf für ein neues HRG vorgelegt werden. Dieser wird Neuregelungen für die Umsetzung einer Reform des Personal- und Dienstrechtes enthalten. Nicht erwähnt werden Regelungen für ein Verbot von Studiengebühren, sowie die bundesweite Absicherung der Verfassten Studierendenschaft mit weitest möglichen Kompetenzen in der Frage des Allgemeinpolitischen Mandates. Damit sind die beiden übriggebliebenen Forderungen der Studierenden ausgespart.
Sollte diese HRG-Novelle beschlossen werden, so kann davon ausgegangen werden, dass in dieser Legislatur wohl keine zweite von der Regierung vorgelegt werden wird. Obwohl sowohl vom SPD-Präsidium als auch von der Ministerin selber eine Regelung der Gebührenfrage über das HRG zugesagt worden ist, erscheinen zwei Novellen innerhalb so kurzer Zeit mehr als nur unrealistisch . Studiengebühren und das PM wären damit vorerst aus der Diskussion.
Damit stünde ebenso eindeutig fest, dass sowohl in der Studiengebührenfrage, als auch in der Frage VS/PM die Bundesregierung ihre Wahlversprechen in dieser Legislaturperiode nicht einlösen wird. Ein HRG-Lösung nach den BT-Wahlen 2002 ist ebenfalls noch weit entfernt und der Weg dahin ist weit und unüberschaubar. Auch ist die Gefahr sehr groß, dass einzelne Bundesländer über diesen relativ langen Zeitraum hinweg ihren eigenen Weg einschlagen. Um ein nachhaltiges Studiengebührenverbot zu erreichen, muss eine dahingehende HRG-Novellierung somit noch in dieser Legislaturperiode stattfinden.
Weiteres Vorgehen:
In dieser Situation ist das übrig gebliebene Repertoire an Maßnahmen äußerst gering. Erneute Kongresse, erneute Unterschriftenlisten und ähnliches scheiden definitiv aus.
Bei diesem heiklen Punkt sollte unserer Ansicht nach auf mehreren Ebenen agiert werden: Auf der einen Seite muss zu einem Massenprotest mobilisiert werden, der sich in Form von Demonstrationen und anderen öffentlichkeitswirksamen Aktionen äußern kann. Auf der anderen Seite muss aber auch von den Studierendenverbänden und –vertretungen gezielt das Gespräch mit den zuständigen PolitikerInnen, Gewerkschaften und Verbänden gesucht werden. Dazu zählen das BMBF, die Parteien SPD, Grüne, PDS mit ihren BT-Fraktionen, Gewerkschaften wie die GEW und der DGB, sowie Institutionen wie das DSW.
In Anbetracht der noch für einige Monate ungeklärten Dachverbandslage kann bundesweiter studentischer Protest nur in einem gemeinsamen Gewaltakt der beiden zuständigen Bündnisse, des fzs, sowie der hochschulpolitischen Verbände, und damit letztendlich über die lokalen Studierendenvertretungen realisiert werden. Natürlich ist das Mobilisierungspotential zur Zeit nicht realistisch einzuschätzen. Auch wenn die Möglichkeiten wahrscheinlich beschränkt sind, muss an dieser Stelle aber alles getan werden, um den größtmöglichen Protest zu entfalten. Denn diese HRG-Novellierung bietet wohl auf längere Zeit gesehen die letzte Möglichkeit, ein bundesweites Studiengebührenverbot zu sichern.
Konkrete Maßnahmen:
Es muss trotz aller Vorbehalte schnellstmöglich einen “Runden Tisch“ der oben angesprochenen Organisationen geben. Dieser muss die aktuelle Lage, die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten eines Massenprotestes und die Strategie einer effizienten Lobbyarbeit diskutieren. Anschließend sollte er konkrete Maßnahmen beschließen. Dies könnten zunächst sein:
1.
Sofortige Kontaktaufnahme mit allen Studierendenvertretungen
2.
Zahlreiche, aufeinander gut abgestimmte Gespräche mit PolitikerInnen, Verbänden, Gewerkschaften und Journalisten.
3.
Sammeln von hochrangigen Bündnispartnern, die die Forderung “Studiengebühren-Verbot jetzt ins HRG“, mittragen und in der Öffentlichkeit vertreten.
4.
Nach Absprache mit LATs, LAKs, ASten, etc. die Anmeldung einer zentralen Demonstration (wahlweise mehreren kleineren) im SoSe.
5.
Produktion von Info-Materialien zur Lage, die von allen Studierendenvertretungen reproduziert und zur Mobilisierung verwendet werden kann.
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