Das hier ist ein Text, den der UNiMUT nicht direkt I geschrieben hat, den wir aber entweder total scheiße oder I| beeindruckend gut finden. I| ============================================================| ------------------------------------------------------------ Presseerklärung -- 25.7.2001 Zur sofortigen Freigabe Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der baden-württembergischen sogenannten Langzeitstudiengebühren Bundesverwaltungsgericht weist die Klagen gegen die baden-württembergischen sogenannten Langzeitstudiengebühren zurück. Klägerin will Verfassungsbeschwerde einlegen. Beate Jörger, Sprecherin des Landesausschuss der Studentinnen und Studenten der GEW Baden-Württemberg, sagt dazu: "Trotz der Niederlage können wir der neuen Situation etwas Positives abgewinnen: der Weg nach Karlsruhe steht uns endlich offen." Wie diese Entscheidung sich auf die aktuelle Studiengebührendebatte auswirkt, bleibt abzuwarten. Dazu Olaf Bartz, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS): "Die Verwaltungsgerichte haben lediglich die Rechtmäßigkeit der Gebühren bejaht, nicht die Zweckmäßigkeit. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik die Unsinnigkeit der Strafgebühren einsieht." Eine der Klägerinnen ließ bereits ankündigen, dass sie Verfassungsbeschwerde einlegen werde. Dazu Gunnar Baar von der AG Rechtsstreit Landeshochschulgebührengesetz: "Die letzte Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes hätte ohnehin Karlsruhe treffen müssen. Jetzt müssen wir halt selbst noch einmal die Initiative ergreifen." In der Sache zeigte sich das Bundesverwaltungsgericht wie auch die Vorinstanzen nicht der Aufgabe gewachsen, die soziale Lage vieler Studierender richtig zu bewerten. Dass vielen Studierenden - gerade aus einkommensschwachen Herkunftsfamilien - durch die sogenannten Langzeitstudiengebühren ihr Studienabschluss extrem erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird, wollte das Gericht nicht zur Kenntnis nehmen. Diese Presseerklärung wurde verfasst von VertreterInnen der folgenden Organisationen: AG Rechtsstreit Landeshochschulgebührengesetz Berliner Aktionsrat Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) Freiburger Initiative gegen Studiengebühren und Bildungsabbau e.V. (FIBS) Anti-1000-Arbeitskreis Karlsruhe u-asta Universität Freiburg Landesausschuss der Studentinnen und Studenten in der GEW Baden-Württemberg (LASS) Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg (LAK) ---- Die Rechte für dieses Dokument verbleiben bei der/dem AutorIn. Der UNiMUT distanziert sich von allem, was hier drin steht.