Am nächsten Mittwoch wird am Bunderverwaltungsgericht in Berlin der vorläufig letzte Akt im juristischen Kampf gegen Trothas Langzeitstudiengebühren stattfinden. Die UNiMUT-Redaktion wettet 5:1, dass das Gericht die Gebühren nicht kippen wird. Bevor ihr diese Wette annehmt, solltet ihr die lesenswerte Presseerklärung des AK Rechtsstreit LHGebG beim u-asta Freiburg wenigstens überfliegen.
Dieser Artikel wurde zitiert am: 26.07.2001