Der Meiniger 'Kompromiss' der Kultusministerkonferenz zur Studiengebührenfrage (vgl. Unimut aktuell vom 25.5.) hat gerade mal 14 Tage gehalten. Die Regierungschefs der Länder konnten sich heute, anders als von ihren Wissenschaftsministerinnen und -ministern gewünscht, nicht auf eine bundeseinheitliche Studiengebühren-Regelung einigen. Er hätte - so merkt der freie zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) an - letztendlich die flächendeckende Einführung von Studiengebühren im Bundesgebiet bedeutet und so bleibt es vorerst dabei, dass Gebühren einführt, wer will. Dass sich die Bundeswissenschaftsministerin aufraffen wird, vielleicht doch noch ein Gebührenverbot ins Hochschulrahmengesetz (HRG) zu schreiben, ist nicht sehr wahrscheinlich, wäre aber eigentlich langsam angesagt.
Berlin (dpa) - Die Bemühungen um einen Länder-Staatsvertrag mit einer bundeseinheitlichen Studiengebühren-Regelung sind gescheitert. Die Ministerpräsidenten konnten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag bei ihrem Treffen in Berlin nicht auf einen entsprechenden Arbeitsauftrag verständigen. Dabei hätten Regierungschefs sowohl von unions- als auch von SPD-geführten Bundesländern Vorbehalte gegen den von den Kultusministern angestrebten Staatsvertrag angemeldet, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Ein solcher Beschluss hätte jedoch Einstimmigkeit erfordert.
Der Staatsvertrag sollte nach dem Willen der Kultusministerkonferenz (KMK) allen Studenten in Deutschland ein gebührenfreies Erst-Studium innerhalb der Regelstudienzeit garantieren. Bei Frist-Überschreitung von mehr als vier Semestern sollten allerdings die Länder freie Hand erhalten, auch Strafgebühren für langes Studieren zu verlangen.