Das erste ordentliche Verfahren gegen Trothas Langzeitstudiengebühren findet am Mittwoch, 24.3.99, vor dem Verwaltungsgericht Freiburg statt. Im September 98 hatte es zwar schon ein Verfahren in dieser Sache vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegeben (in dem die KlägerInnen schließlich unterlagen), doch damals ging es nur um "vorläufigen Rechtsschutz", also in etwa "ich glaub, dieses Gesetz ist doof, bin aber pleite, bis die Gerichte auch zu diesem Schluss gekommen sind". Das VG Karlsruhe befand lediglich, die KlägerInnen hätten schon so viel Zeit.
Nun behandelt also das VG Freiburg die Rechtmäßigkeit des Gesetzes selbst, und zwar in einem Verfahren dreier Studis aus Konstanz und Freiburg gegen das Land. Leider sind die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg nicht gerade für progressive Sprüche bekannt (der Rechtsanwalt Jan Rausch warnte schon vor zwei Jahren davor, auf diese Horte gesunder Obrigkeitlichkeit allzu große Hoffnungen zu setzen) -- andererseits ist aber auch der Trothahunni (vorläufig) über ein Verwaltungsgericht im Ländle gestürzt.
Es ist also Spannung angesagt. Um so schöner, dass die Verhandlung öffentlich ist: Ab 10.30 Uhr im Sitzungssaal 2 des VG Freiburg kann mensch umsonst dabei sein.