Wer zweimal eine Chance hatte, muss sich eine dritte redlich verdienen -- scheint sich das Trotha-Ministerium gedacht zu haben, als es einen Vorstoss der FH Konstanz ablehnte, das in der Tat etwas dumme Verfahren der "Härtefälle" bei Prüfungen zu reformieren. Eine landesweit gültige Einschränkung der Freiheit von Fakultäten, ihre Prüfungsordnungen zu gestalten, sieht nämlich vor, dass nach zwei versiebten Prüfungen eine erneute Wiederholung nur dann möglich ist, wenn der/die Studi glaubhaft begründen kann, warum in seinem/ihren ganz speziellen Fall die Umstände so unglücklich seien, dass das zweimalige Durchfallen noch nicht auf evidenten Kretinismus schließen lässt.
Nun finden fast alle Studis glaubhafte Begründungen, und auch die Mehrzahl der DozentInnen fühlt wohl, dass allein die Ausarbeitung eines Härtefallantrags auf ausreichenden Willen zum Bestehen der Prüfung schließen lässt. Das Ergebnis ist, dass praktisch jedeR, der/die es wirklich will, eine dritte Chance bekommt, aber vorher einiges an Arbeit und Papier bewältigt wird. Warum, so fragte sich der Senat der FH Konstanz, sollte mensch Arbeit und Papier nicht sparen und einfach allen Studierenden diese dritte Prüfung erlauben?
Aus dem Ministerium kam auf diese Frage ein klares "Weil." Und so dürfen Professoren wie Studierende weiterhin über schwierigen Fragen sitzen, deren Antwort doch im Regelfall von vorneherein feststeht. Positivster Aspekt der Geschichte ist noch, dass auf diese Weise Prorektor und "AStA" in Konstanz einen Punkt haben, in dem sie sich einig sind. In schlichte Worte gebracht, lässt er sich wohl als "Die Leute in Stuttgart sind doofe Sesselfurzer, denen alles außer ihrer Karriere egal ist" paraphrasieren. Erkenntnisfindung im politischen Prozess.