Der RCDS ist nicht zu bremsen: Nach den diversen Prozessen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Münster, hat er jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel in Revision dem AStA der Uni Gießen 10000 Mark aufbrummen lassen. Anlass war diesmal, dass der AStA zwei Studis die Reise zu den Weltfestspielen der Jugend in Havanna bezahlt hat, was, so der zuständige Richter, schon den Tatbestand einer allgemeinpolitischen Äußerung erfülle. Schon freut sich die FAZ, dass endlich mal gescheit Geld von den ASten verlangt würde, denn nur so könne der böswilligen Nadelstichpolitik der linken ASten ein Ende bereitet werden.
Wir lernen daraus, dass die fünfzig Pfennig für den Straßensänger, der gerade "Heute hier, morgen dort" des Altkommunisten Wader vorgetragen hat, allein durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung legitimiert sind. SängerInnen des Deutschlandliedes dürfen weiterhin auf der Basis der Bibel bedacht werden.
Mehr dazu auf einer Seite des AStA Gießen.