Der Prozess gegen Angela Marquardt in Sachen Link auf das Autonomen-Blatt "radikal" ist gestern mit einer Art qualifiziertem Freispruch zu Ende gegangen. Angela Marquardt muss die von der Staatsanwaltschaft geforderten 3000 Mark nicht bezahlen, aber nur, weil ihr zum Zeitpunkt der Linklegung die strafbaren Inhalte noch nicht bekannt gewesen sein sollen. Ob die bewusste Linklegung zu strafbaren Inhalten strafbar ist, geht aus der Urteilsbegründung nicht schlüssig hervor.
Mensch darf das als salomonisches Urteil werten -- insbesondere, da die Richterin aller Wahrscheinlichkeit nach nicht über die sachliche Kompetenz zu allzu weitreichenden Urteilen über das Internet verfügen wird. Hätte sie etwas über die Strafbarkeit von Links ausgesagt, hätte sie auch gleich äußern können, ob mensch wegen eines Nicht-Links wie http://www.xs4all.nl/~tank/radikal, eines Bildes wie dem nebenstehenden oder eines indirekten Links wie dem im DFN-Artikel auch belangt werden kann. Dann nämlich würde es richtig lustig: Wie viele Seiten müssen denn dann zwischen einem Link und einem strafbaren Inhalt liegen? Wenn sich auf jeder Seite im Mittel fünf Links befinden und mensch fünf Stufen tief auf strafbare Inhalte prüfen müsste, wären das für jeden gelegten Link 3125 zu prüfende Seiten -- optimistisch gerechnet genug Arbeit für eine Woche...
Kommentar der Frankfurter Rundschau: "Die Staatsanwaltschaft, sichtlich nicht übermäßig vertraut mit der Riesenmaschine Internet, surfte ersatzweise derart durch die Wogen des Strafrechts, daß ihr jedes Gefühl für festen Boden unter den Füßen abhanden kam." Die junge Welt unter ihrer neuen Ägide fand hingegen viel faszinierender, dass Ankläger Jürgen Heinke nach dem Plädoyer der Verteidigung noch ein "Dies ist kein Prozeß gegen die Partei oder die Person Angela Marquardts. Aber es erstaunt mich schon, daß ausgerechnet die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der PDS hier als Streiterin für die Pressefreiheit auftritt." nachschieben musste.