Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat gesprochen und die Einschreibe- resp. Rückmeldegebühren für rechtmäßig erklärt. Dass das nicht viel bedeutet, weiss, wer Mitte Februar in den Wirren des Semesterendes die Ruhe gefunden hatte, dem Vortrag des Karlsruher Rechtsanwalts Jan Rausch zu lauschen: Verwaltungsrichter, zumal in Baden-Württemberg, so führte Rausch aus, seien erzogen, niemals irgendeine Entscheidung zu treffen, die sich gegen irgendeine Sorte von Regierung wenden könnte. Seine Vorhersage war, dass die Studis über die Baden-Württembergische Gerichtsbarkeit werden hinausgehen müssen, wenn sie denn Recht bekommen wollen.
Wer mehr über den vorliegenden Entscheid erfahren möchte, sei auf die etwas tiefergehende Stellungnahme des AK Jura verwiesen. Übrigens braucht der AK Jura auch deine Mithilfe, ob du nun Jurist bist oder nicht...