Die ZUV scheint nicht immer in allen ihren Dezernaten und Abteilungen über alle Regelungen des UG in Baden-Württemberg informiert zu sein. Das jedenfalls geht aus einem Anschreiben (50k PNG) hervor, das sich jüngst im Posteingang der FSK fand. Adressiert an einen AStA, der sich in der Lauerstraße 1 befinden soll, bittet er darum, ein Rundschreiben zum Frauenförderplan "vereinbarungsgemäß an die Fachschaften zur Veröffentlichung bei den Studierenden zu verteilen".
Was der ZUV offenbar nicht bekannt ist: Das, was sich in Baden-Württemberg AStA nennen darf, ist ein Senatssausschuss, der die musischen, sportlichen und künstlerischen Interessen der Studierenden sowie Eltern und Behinderte fördern kann, sich jedoch nicht mit so hochpolitischen Dingen wie Frauenförderung zu befassen hat.
Aber, und so wendet sich doch alles zum Guten, in Heidelberg gibt es die FSK als Studierendenvertretung, die sich hiermit das Recht nimmt, das Rundschreiben weiterzuverbreiten, und zwar sowohl seine Seite 1 (30k PNG) als auch seine Seite 2 (auch 30k PNG).
Nur eine Frage bleibt da noch: Hätte sich die ZUV -- oder gar das Rektorat, dessen Handlanger die ZUV letztlich ist -- nicht vielleicht selbst etwas mehr Mühe geben können, das Papier bei den Studierenden zur Veröffentlichung zu verteilen?