Der UNiMUT dokumentiert eine Pressemitteilung des unabhängigen AStA der Uni Konstanz mit wichtigen Informationen zu den Rückemeldegebühren von 1997 und 1998.
In den Jahren 1997 und 1998 wurden in Baden-Württemberg bei der Rückmeldung eine Rückmeldegebühr in Höhe von 100,- DM verlangt. Nachdem einige ASten Musterklagen führten, hat der Verwaltungsgerichtshof im Juli 1998 die Gebührenregelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der VGH hielt die Gebührenregelung der Rückmeldegebühren für verfassungswidrig, da der Gesetzgeber mit ihr keinen sachlichen Zweck verfolge. Unter dem Eindruck dieser Entscheidung stellte die Landesregierung die Erhebung der Gebühren ein. Eine Rückzahlung erfolgte jedoch nicht. Bestätigt das höchste deutsche Gericht die Auffassung des VGH, müssen unter Umständen sämtliche erhobenen Gebühren zurückgezahlt werden — wenn sie nicht inzwischen verjährt sind. Das Abwarten des ausstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts könnte dem Land auf diese Weise Millionenrückzahlungen ersparen.
Wenn auf diese Gebühren das Landesgebührengesetz anwendbar ist, verjähren die Gebührenrückforderungen in drei Jahren vom Ende des Jahres der Amtshandung an, für die die Gebühr erhoben wurde. Diese Rechtsauffassung wurde vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestätigt. Für Ende 2000 droht damit für Erstattungsansprüche aus 1997 in Höhe von etwa 40 Mio. DM die Verjährung.
Die Betroffenen können die Unterbrechung der Verjährung durch jede schriftliche Geltendmachung ihrer Ansprüche herbeiführen. Dies ist zum Beispiel durch einen Antrag auf Erstattung bei der Studentischen Abteilung der jeweiligen Universität möglich. Eine Vorlage ist hier erhältlich. So bleibt der Anspruch auf eine eventuelle Rückzahlung bestehen.
Weitere Informationen auf der Seite von Peter Nümann, 1997 Mitglied des AK Jura und auf der Rückmeldeseite des unabhängigen AStA der Uni Konstanz
Dieser Artikel wurde zitiert am: 19.03.2003, 20.12.2000
17. Dezember 2000, 21:00 Uhr UTC, Meldung der Deutsche Welle:
TEHERAN: Einer der wichtigsten Führer der reformorientierten Studentenbewegung im Iran ist wegen Beleidigung des geistlichen Führers des Landes, Ayatollah Ali Chamenei, festgenommen worden. Nach Justizangaben wird dem 30-jährigen Ali Afschari vorgeworfen, Chamenei Ende November in einer Rede in der Teheraner Universität beleidigt zu haben. Ebenfalls am Sonntag wurde auch der 75-jährige oppositionelle Journalist Essatollah Sahabi unter demselben Vorwurf festgenommen.
Thomas Oppermann, SPD-Minister für "Wissenschaft und Kultur" und schon berüchtigt für seine Version des Notopfer Trotha, eifert seinem Vorbild aus der christlichen Volkspartei weiter nach. In einer Presseerklärung von Gestern beschreibt er die Errungenschaften seines neuen Hochschulgesetzes. Fast alles daraus ist uns in Baden-Württemberg bereits wohlvertraut.
So wissen wir es etwa besser, wenn sich Oppermanns Pressesprecher zur Behauptung versteigt, der "Einfluss der Studierenden" werde "in der Lehre durch die Einführung von Studiendekanen und der Etablierung einer Kommission für Lehre und Studium gestärkt" (das Zeugma ist im Original vorhanden und stärkt den Verdacht, das Papier sei aus alten Trotha-Presseerklärungen zusammengepappt worden). Im Südwesten entlockt das keinem gremienvergrämten Studi mehr als ein müdes Lächeln: Wenn die die Studienkommission mal einen Raum findet darf mensch sich immer noch mit Leuten herumschlagen, deren Wahl in der Altstadt typischerweise so abläuft wie in dieser kleinen Szene dargestellt.
Einen Hochschulrat solls auch geben ("Externer Sachverstand"), und die Beförderung des Rektors zum absolutistischen Duodezfürsten ist auch nichts weiter Neues. Der Redakteur muss allerdings offen bekennen, von der Wendung "weitreichende Entscheidungskompetenzen im operativen und strategischen Geschäft" sehr beeindruckt zu sein.
Ein Gag ist laut Oppermann-Ministerium neu: Es soll künftig Stiftungshochschulen geben in Niedersachsen, ganz nach US-Vorbild, wo viele Unis als Non-Profits strukturiert sind. So neu ist das natürlich auch nicht, denn beispielsweise die Hochschule für Jüdische Studien hier in Heidelberg hat schon seit langem eben diese Rechtsform. Andererseits eröffnet das der bäuerlichen Notgemeinschaft in Gorleben (Niedersachsen!) vielleicht ganz neue Möglichkeiten zum Fundraising.
Um bei guten Nachrichten zu bleiben: Niedersachsen verliert die verfasste Studierendenschaft nicht, wie es noch kürzlich zu befürchten stand. Und: Das neue Hochschulgesetz besteht nur noch aus 67 Paragrafen -- statt bisher 153. Zum Vergleich: In BaWü hat allein das Universitätsgesetz 143 Paragrafen (von denen allerdings einige gestrichen sind), dazu kommt dann noch das PH-Gesetz, das Kunsthochschulgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Berufsakademiegesetz und das Landeshochschulgebührengesetz.
Die SPD ist ganz offenbar effizienter. Im Nachmachen.
Dieser Artikel wurde zitiert am: 08.02.2001, 14.02.2001
Nachdem der ruprecht es trotz mehrmaliger Hinweise nicht geschafft hat, darauf hinzuweisen, dass die Rückmeldegbühren zurückgefordert werden sollten, bevor die Ansprüche verjähren (vgl. Unimut aktuell vom 13.12.) gibt es jetzt immerhin auf dieser Seite des ruprecht ein Rückmelderückforderungsformular, auf das der Unimut gerne hinweist.
Und nicht vergessen: Abgabeschluss ist der 31.12.2000!!
Dieser Artikel wurde zitiert am: 16.01.2001
Was Heidelberg sein AZ war, war für Karlsruhe die Steffi, ein ehemals besetztes Haus in der Stefanienstraße gleich bei Schloß und Verfassungsgericht. Schon vor rund drei Jahren wurden die BewohnerInnen der Steffi aus ihrem Haus komplimentiert, bekamen aber ein halbwegs glaubwürdiges Ersatzobjekt in Aussicht gestellt: Die Schwarzwaldstraße 79 in der Nähe des Hauptbahnhofs. In den letzten Jahren hatten sich ein paar der Ex-Steffi-Leute das Haus mit der Hochschule für Gestaltung geteilt. Letztere zog sich im vergangenen Jahr allmählich aus ihrem Teil des Hauses zurück.
Dieser Teil hätte natürlich zur Ersatz-Steffi geschlagen werden sollen, so das Versprechen der Stadt. Doch Wortbrüchigkeit ist angesagt bei Städten: Am 16.12. besuchten zwei Hundertschaften der Polizei, teilweise martialisch vermummt, die ehemaligen Hochschulräume, schlugen die Fenster ein und demolierten das Interieur.
Immerhin noch 150 Leute demonstrierten am 23.12. gegen diesen Übergriff. Ob das ausreicht, um die Zukunft der Ex-Steffi zu sichern?